Von Christian Gasche
Ein Aktenzeichen. Das war alles, was zurückkam, als ich vor über 20 Jahren beim Bundesarchiv den ersten Antrag stellte: Name, Geburtsdatum, letzter bekannter Wohnort. In die SPIEGEL-Kartei musste ich diesmal gar nicht mehr schauen, um die Antwort zu kennen. Was aus jenem Aktenzeichen inzwischen geworden ist, füllt einen Ordner.
Seit Monaten hat der SPIEGEL Hunderttausende SS-Akten mit den Millionen Mitgliedskarten der NSDAP abgeglichen und daraus eine durchsuchbare Kartei gemacht. Wer will, prüft jetzt in wenigen Sekunden, ob ein Vorfahre in der SS oder Waffen-SS gewesen sein könnte. Für viele wird das der Moment sein, in dem eine Vermutung zu einem Datensatz wird. Für mich war es der neunzehnte Beleg eines Falls, der längst entschieden war. Eines ändert sich dabei nicht, ganz gleich, ob man die Antwort neu bekommt oder schon kennt: Ein Karteieintrag ist ein Fakt. Er ist keine Geschichte.
Die Kartei zeigt einen Treffer oder keinen. Eine Mitgliedsnummer, vielleicht ein Eintrittsdatum, im besten Fall eine Dienststelle. Nicht, was jemand getan hat, warum er es getan hat und wie er später darüber gesprochen hat, falls überhaupt. An genau dieser Stelle beginnt für die meisten Familien das eigentliche Problem. Der Abgleich beantwortet die Frage, ob jemand dabei war. Die Frage, die danach kommt, beantwortet er nicht.
Bei meinem Großvater, ich nenne ihn hier Erich P., liest sich die Kartei so: Eintritt in die NSDAP am 1. Mai 1933, dem Tag, an dem sogenannte Märzgefallene in Scharen aufgenommen wurden, weil die Partei nach der Machtübernahme plötzlich ein Karrierevorteil war. Eintritt in die SS am 1. Januar 1940. Dazwischen und danach eine Beamtenlaufbahn bei der Ordnungspolizei, die 1920 begann. Lange bevor es eine NSDAP gab, in die er hätte eintreten können.
1920 trat Erich P. als einfacher Unterwachtmeister in die Hamburger Ordnungspolizei ein. Über Gleiwitz, Koblenz und Saarbrücken führte ihn seine Laufbahn bis zum Major der Schutzpolizei, zuletzt als Kommandeur einer Polizei-Ausbildungsschule. Am 9. November 1944, dem Jahrestag des Hitlerputsches, unterschrieb Adolf Hitler seine Beförderung zum SS-Obersturmbannführer und Oberstleutnant der Schutzpolizei, gegengezeichnet von Heinrich Himmler. Fünf Monate später war er tot, gefallen als Regimentskommandeur in Kroatien, begraben auf der Kriegsgräberstätte Zagreb-Mirogoj.
Das ist keine Anekdote. Das ist eine Verwaltungsakte, die in nüchternem Kanzleideutsch beschreibt, wie aus einem Ordnungshüter der Weimarer Republik ein Offizier der SS wurde, ohne dass die Akte selbst dazu je eine Bewertung abgibt.
Eine Beförderungsurkunde mit der Unterschrift Hitlers ist kein Beweis für Überzeugung. Sie ist ein Beweis dafür, dass ein System funktioniert hat, und dass jemand darin mitgelaufen ist.
Genau hier liegt die Falle, in die viele Familien nach einem Kartei-Treffer tappen: Sie behandeln die Mitgliedsnummer entweder als vollständigen Beweis oder als komplette Entlastung. Beides ist falsch. Eine NSDAP-Mitgliedschaft ab 1933 sagt zunächst nur, dass jemand einen Antrag gestellt hat, aus Überzeugung, aus Opportunismus oder aus beruflichem Druck. Was davon zutraf, lässt sich aus der Karteikarte allein nicht unterscheiden. Eine SS-Mitgliedschaft wiegt schwerer, weil die SS anders als die NSDAP-Massenpartei eine Auswahlorganisation war. Aber auch sie sagt nichts über den konkreten Dienstposten, die konkrete Handlung, die konkrete Schuld.
Wie tief die familiäre Umdeutung reicht, hat eine MEMO-Studie des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2020 beziffert: Weniger als ein Viertel der Deutschen erkennt Täterschaft in der eigenen Familiengeschichte an, selbst wenn Dokumente vorliegen. Die meisten Familien formen aus denselben Akten eine andere, meist mildere Geschichte. Bei uns lautete der Satz, den meine Mutter über ihren Vater immer gesagt hat: Er war ein ehrbarer und anständiger Polizist. Der Satz kam jedes Mal gleich. Wie ein Reflex gegen Zweifel, nicht wie eine Erinnerung.
Ein Treffer in der SPIEGEL-Kartei ist der Anfang einer Recherche, nicht das Ende. Wer wissen will, was hinter einer NSDAP- oder SS-Mitgliedsnummer steckt, muss die vollständige Personalakte beim Bundesarchiv anfragen, meist in Berlin-Lichterfelde, wo die sogenannten BDC-Bestände liegen. Das dauert, je nach Aufkommen, mehrere Wochen bis Monate, und was dann zurückkommt, ist selten ein einzelnes Blatt. Es sind Dienstlaufbahnbögen, Beurteilungen, manchmal Entnazifizierungsunterlagen, oft zwanzig, dreißig, fünfzig Seiten in einer einzigen PDF: handschriftlich, maschinengeschrieben, gestempelt, in unterschiedlichem Erhaltungszustand.
Der Datensatz sagt, dass jemand dabei war. Die Akte sagt, in welcher Funktion. Was er dabei gedacht hat, sagt keine von beiden.
Was genau in einer SS-Personalakte steht und wie sich Begriffe wie Dienstlaufbahnbogen oder RuSHA-Unterlagen lesen lassen, habe ich im Ratgeber zum Lesen von SS-Personalakten beschrieben. Wie man eine bloße NSDAP-Mitgliedschaft historisch einordnet, ohne vorschnell zu urteilen oder vorschnell freizusprechen, steht im Ratgeber zur NSDAP-Mitgliedschaft in der Familie. Und weil eine mehrseitige Bundesarchiv-Akte technisch eine eigene Hürde ist, weil kaum ein Transkriptionsdienst mit einem fünfzigseitigen PDF ohne Kapitelstruktur etwas anfangen kann, beschreibt der Ratgeber zur Bundesarchiv-Akten-Transkription, wie sich so ein Bestand in lesbare Einzeldokumente zerlegen lässt.
1947, zwei Jahre nach dem Tod meines Großvaters, stellte meine Großmutter selbst einen Antrag: ein Spruchkammerverfahren, die Nachkriegs-Entnazifizierung, gegen ihren toten Mann. Vermutlich ging es ihr um Rentenansprüche, möglicherweise auch um Klarheit. Am 12. Januar 1948 wurde das Verfahren, so der Aktenvermerk im Staatsarchiv Ludwigsburg, infolge Todes des Betroffenen eingestellt. Keine Einstufung. Kein Freispruch. Keine Verurteilung. Die Akte hat aufgehört zu sprechen, genau an der Stelle, an der es interessant geworden wäre.
Das ist, für mich, der eigentliche Kern der Geschichte hinter jedem Kartei-Treffer. Die Bürokratie hat oft selbst kein Urteil gefällt, und die Familie füllt diese Lücke dann mit einer eigenen Legende, weil eine Lücke schwerer auszuhalten ist als eine unbequeme Antwort. Ob die Einstellung des Verfahrens tatsächlich nur am Tod des Betroffenen lag oder ob die Spruchkammer den Fall ohnehin niedrig eingestuft hätte, lässt sich nach heutiger Aktenlage nicht abschließend klären.
Wer heute in der SPIEGEL-Kartei einen Treffer findet, steht vor derselben Entscheidung, vor der meine Familie seit drei Generationen steht: die Lücke mit Schweigen füllen oder mit Recherche. Ich habe mich für Letzteres entschieden, nicht um zu richten, sondern weil ein Karteieintrag ohne Kontext eine Behauptung bleibt, und eine Behauptung verdient Nachprüfung, in beide Richtungen. Wer selbst gerade vor einem ersten Fund steht, findet im Ratgeber zu NSDAP-Archivbeständen den nächsten praktischen Schritt. Ob am Ende mehr Klarheit steht oder nur eine besser dokumentierte Ungewissheit, das lässt sich vorher nicht versprechen, soweit die Quellen es erkennen lassen.
Ich bin kein Richter. Ich bin der Enkel.
Was bedeutet es, wenn ich meinen Vorfahren in der SPIEGEL-Kartei finde? Zunächst nur, dass eine NSDAP- oder SS-Mitgliedskarte mit den Angaben übereinstimmt, die Sie eingegeben haben. Über die konkrete Rolle, den Dienstposten oder eine mögliche Beteiligung an Verbrechen sagt der Treffer allein nichts aus. Dafür braucht es die vollständige Personalakte.
Ist ein NSDAP- oder SS-Karteieintrag ein Schuldbeweis? Nein, aber auch keine Entlastung. Eine NSDAP-Mitgliedschaft ab 1933 kann Überzeugung, beruflichen Druck oder reinen Opportunismus bedeuten. Eine SS-Mitgliedschaft wiegt historisch schwerer, weil die SS eine Auswahlorganisation war, sagt aber ebenfalls nichts über die konkrete Handlung aus.
Wie beantrage ich die vollständige Personalakte beim Bundesarchiv? Anfragen zu den sogenannten BDC-Beständen (Berlin Document Center) richten Sie direkt an das Bundesarchiv, meist online oder schriftlich, mit Name, Geburtsdatum und möglichst letztem bekannten Wohnort der gesuchten Person. Die Bearbeitung dauert je nach Aufkommen mehrere Wochen bis Monate.
Was mache ich, wenn die Akte mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet? Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Historische Akten aus dieser Zeit sind oft lückenhaft, weil Dokumente vernichtet, verloren oder nie vollständig angelegt wurden. Man trägt den Befund mit Datum und Quelle in die Familienchronik ein und lässt die Bewertung dort offen, wo die Quellen keine eindeutige zulassen.
Zunächst nur, dass eine NSDAP- oder SS-Mitgliedskarte mit den Angaben übereinstimmt, die Sie eingegeben haben. Über die konkrete Rolle, den Dienstposten oder eine mögliche Beteiligung an Verbrechen sagt der Treffer allein nichts aus. Dafür braucht es die vollständige Personalakte.
Nein, aber auch keine Entlastung. Eine NSDAP-Mitgliedschaft ab 1933 kann Überzeugung, beruflichen Druck oder reinen Opportunismus bedeuten. Eine SS-Mitgliedschaft wiegt historisch schwerer, weil die SS eine Auswahlorganisation war, sagt aber ebenfalls nichts über die konkrete Handlung aus.
Anfragen zu den sogenannten BDC-Beständen (Berlin Document Center) richten Sie direkt an das Bundesarchiv, meist online oder schriftlich, mit Name, Geburtsdatum und möglichst letztem bekannten Wohnort der gesuchten Person. Die Bearbeitung dauert je nach Aufkommen mehrere Wochen bis Monate.
Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Historische Akten aus dieser Zeit sind oft lückenhaft, weil Dokumente vernichtet, verloren oder nie vollständig angelegt wurden. Man trägt den Befund mit Datum und Quelle in die Familienchronik ein und lässt die Bewertung dort offen, wo die Quellen keine eindeutige zulassen.
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